02. Mai 2024
Während das Erbbaurechtsgesetz den Parteien bei der Gestaltung viele Freiheiten einräumt, gibt es für kommunale Erbbaurechtsgeber bei der Bestellung, Verwaltung und Verlängerung zahlreiche haushaltsrechtliche Vorgaben.
Die geforderte Gleichbehandlung der Erbbaurechtsnehmer ermöglicht dabei allerdings auch zahlreiche Digitalisierungsmöglichkeiten, die einen rechtssicheren und verwaltungsarmen Umgang auch einer Vielzahl von Erbbaurechten ermöglichen.
Wir geben eine Einführung in die Digitalisierungsmöglichkeiten im Erbbaurechtsmarkt und erklären, welche Herausforderungen auf viele Erbbaurechtsgeber in den nächsten Jahren zukommen.
Auf der Seite des Erbbaurechtsverbands finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit, sich zu dem Webinar anzumelden.