09. September 2023
An der Schnittstelle von Erbbaurecht und Haushaltsrecht ergeben sich eine Vielzahl von Herausforderungen aber auch Chancen.
Das Erbbaurecht ist zunächst schlicht ein zivilrechtliches Instrument für die Nutzung eines Grundstücks. Vergibt allerdings die Kommune Erbbaurechte, so ist sie nicht nur an die Vorgaben des Zivilrechts, sondern auch an die Vorgaben des öffentlichen Rechts gebunden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass sie bei der Bestimmung des Erbbauzinses an den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz der kommunalen Verwaltung gebunden ist und deshalb Erbbaurechte nicht unter Wert überlassen darf.
Anforderungen des Haushaltsrechts bestehen dabei bei der Vergabe, der Verwaltung und bei der Verlängerung von Erbbaurechten.
Über die Webinarreihe des Erbbaurechtsverbands tragen die Geschäftsführer der Deutschen Erbbau deshalb am 10.10.2023 in einem Webinar zu dem Thema "Haushaltsrechtliche Themen bei der Betreuung, Vergabe und Verlängerung von Erbbaurechten" vor.
Auf der Seite des Erbbaurechtsverbands finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit, sich zu dem Webinar anzumelden.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.