Das Erbbaurecht als Alternative zur Grundstücksveräußerung

Langfristige Rendite bei Erhalt des Grundstücks

04. April 2023

Blog


Das Erbbaurecht eröffnet Eigentümern von (insbesondere unbebauten) Grundstücken eine vielversprechende Alternative zur Veräußerung ihres Grundstücks. Es ermöglicht langfristige und inflationsgeschützte Erträge, während gleichzeitig das Eigentum am Grundstück erhalten bleibt. Diese alternative Nutzungsoption hat zahlreiche Vorteile.


Rentable Nutzung des Grundstücks

Ein Hauptvorteil des Erbbaurechts besteht darin, dass der Eigentümer das Grundstück behalten kann, während er dennoch regelmäßige Erträge in Form von Erbbauzinsen aus dem Grundstück erhält. Wird das Grundstück verkauft, steht der ehemalige Eigentümer vor der Herausforderung den erhaltenen Kaufpreis sinnvoll anzulegen. Auch nach dem Ende der Niedrigzinsphase eine anspruchsvolle Aufgabe. Im Gegensatz zum Verkauf des Grundstücks behält der Eigentümer so eine langfristig orientierte und sehr sichere Kapitalanlage. Wieso das Grundstück verkaufen, wenn man es einfach und rentabel nutzen kann? 

Das Erbbaurecht verbindet somit eine rentable Nutzung des Grundstücks mit der Bewahrung des Eigentums an dem Grundstück für zukünftige Generationen.


Flexible Gestaltungsoptionen

Das Erbbaurecht bietet auch eine hohe Flexibilität bei den vertraglichen Vereinbarungen. Der Grundstückseigentümer als Erbbaurechtsgeber und der Erbbaurechtsnehmer können im Erbbaurechtsvertrag individuelle Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen und spezifische Vereinbarungen treffen. Dies eröffnet Raum für maßgeschneiderte Lösungen, die den Anforderungen beider Seiten gerecht werden. Investoren haben die Möglichkeit, das Grundstück nach ihren eigenen Vorstellungen zu bebauen und zu nutzen, was verschiedene Geschäftsmodelle und Investitionsmöglichkeiten eröffnet. Über den Erbbaurechtsvertrag kann der Erbbaurechtsgeber aber auch im Vorfeld steuern, welche Vorhaben umgesetzt werden und sich für bestimmte Fälle den erneuten Zugriff auf das Grundstück sichern.


Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel

Beim Abschluss eines neuen Erbbaurechtsvertrages sollte der Grundstückseigentümer insbesondere auf die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel achten, damit das Erbbaurecht zukunftsfähig ausgestaltet ist: Erbbaurechte laufen typischerweise sehr lange (üblich sind 70 – 99 Jahre), sodass durch die Inflation der reale Wert des Erbbauzinses stark abfällt. Um den Gegenwert des Erbbauzinses real für die Zukunft zu erhalten ist es dringend zu empfehlen den Wert des Erbbauzinses durch eine Wertsicherungsklausel zu erhalten.


Kommunale Erbbaurechtsgeber

Neben den Vorteilen für Grundstückseigentümer kann das Erbbaurecht auch für Gemeinden und Städte von Nutzen sein. Durch die Vergabe von Erbbaurechten kann gezielt die städtebauliche Entwicklung gefördert und Investitionen angezogen werden. Gleichzeitig behält die Kommune aber die die Kontrolle über die Verwendung des Grund und Bodens.


Allerdings darf auch die Komplexität des Erbbaurechts nicht unterschätzt werden. Für beide Parteien geht es um große Wertgegenstände und um eine vertragliche Beziehung über Jahrzehnte. Hier gilt es, von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen, um eine für beide Seiten erfolgreiche Zusammenarbeit zu ermöglichen.

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