Bericht vom Erbbaurechtskongress 2024

Kommunale Erbbaurechte im Fokus

11. März 2024

Blog

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. veranstaltet jährlich den Erbbaurechtskongress. Dieser bietet eine Plattform für Experten und Akteure im Erbbaurechtsmarkt, um Ihre Erfahrungen aus der Praxis zu teilen, neueste Rechtsprechung zum Erbbaurecht zu besprechen und aktuelle Entwicklungen zu diskutieren.

Der diesjährige Erbbaurechtskongress fand am 4. und 5. März 2024 in Hamburg statt. Thematischer Schwerpunkt bildete dieses Mal die Vergabe von Erbbaurechten durch Kommunen, ein insbesondere für uns als Projektentwickler auf Erbbaurechten äußerst relevantes Thema.

Es braucht marktgerechte Konditionen

Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch den Präsidenten des Deutschen Erbbaurechtsverbands, Ingo Strugalla, stellte Senator Dr. Andreas Dressel Präses der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg die Erbbaurechtspolitik der Stadt Hamburg vor: Dabei hielt er insbesondere fest, dass die Stadt die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht als zukunftsweisendes und probates Mittel der kommunalen Bodenpolitik sieht. Entscheidend sei -  und so werde es von der Stadt Hamburg auch gelebt - dabei, bei der Bestellung von Erbbaurechten Konditionen zu finden, die vom Markt der Immobilienbestandhalter langfristig akzeptiert werden.

Nach nicht weniger spannenden, aber teilweise auch sehr kontroversen Vorträgen von Bruno Gramisch (Stadt Freiburg im Breisgau - Erbbaurecht in Freiburg: Entwicklungen - Hintergründe – Konditionen), Eva Maria Levold (Deutscher Städtetag  - Renaissance des Erbbaurechts in deutschen Kommunen) und Andreas Breitner (Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. - Das dicke Ende kommt zum Schluss – Erbbaurecht zu Ende denken) war die den ersten Kongresstag abschließende Podiumsdiskussion zwischen allen Rednern des Tages zu dem Thema „Umgang mit dem Erbbaurecht durch Kommunen“ ein echtes Highlight. Dabei wurde wieder deutlich, dass Wohnungsbau auf Erbbaurecht eine für alle Seiten spannende Struktur der Zusammenarbeit sein kann. Wichtig sei dabei insbesondere, Konditionen zu vereinbaren, die Erbbaurechte auch für die langfristigen Bestandshalter interessant machen. Überladene Wunschvorstellungen oder zu komplexe vertragliche Regelungen können ein Hemmschuh bei der Realisierung von Wohnungsbau auf Erbbaurechten sein.

Insbesondere Andreas Breitner vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. unterstrich, dass auch gemeinnützige Wohnungsunternehmen angemessene Erbbaurechtskonditionen benötigen, um ihrem Auftrag im Sinne der Allgemeinheit adäquat nachkommen zu können.

Den ersten Kongresstag schloss ein geselliger Abend in der Dachbar des Tagungshotels ab.

Nutzung des Erbbaurechts als kommunales Steuerungsinstrument

Den zweiten Tag eröffnete Prof. Dr. habil. Fabian Thiel (Frankfurt University of Applied Sciences) mit einem Vortrag zum Thema „Integration des Erbbaurechts in Bauplanungs- und Städtebaurecht - unentdeckte Steuerungsmöglichkeiten“. Dabei legte er einen aus unserer Sicht bisher wenig beachteten aber umso interessanteren Schwerpunkt auf die Nutzung des Erbbaurechts bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.

Nach Vorträgen von Florian Swars (LIEMAK GmbH - Vergabe von Erbbaurechten im sog. Einheimischen Modell) und Prof. Dr.-Ing. Martin Töllner (International School of Management - Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Erbbaurechtsverträgen – warum ist das gut?) war der Vortrag von Michael Drasdo (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) zum Thema „Verlängerung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten“ ein guter Abschluss für den Kongress. Die beim Ablauf von Erbbaurechten nicht ineinander fassenden Regelungen des Erbbaurecht- und des Wohnungseigentumsgesetzes zeigten noch einmal deutlich den akuten Handlungsbedarf des Gesetzgebers in Berlin. Mit Blick auf immer mehr Wohnungs- und Teilerbbaurechte, deren Laufzeiten sich dem Ende nähern, muss der Gesetzgeber Anpassungen in den Gesetzen vornehmen, um die Abwicklung der ablaufenden Erbbaurechte für beiden Seiten (Erbbaurechtsnehmer wie Erbbaurechtsgeber) sinnvoll möglich zu machen.

Ein rundum gelungener Kongress

Insgesamt war der Erbbaurechtskongress 2024 wieder eine sehr gelungene Veranstaltung, die Experten aus verschiedenen Bereichen zusammenbrachte und wichtige Themen im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht diskutierte. Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, ihr Wissen und ihre Erfahrungen auszutauschen und von den Beiträgen der anderen Experten zu profitieren. Nicht zuletzt die Pausen und der Abend des ersten Kongresstages erlaubte auch einen intensiven persönlichen Austausch. Der Erbbaurechtskongress 2024 hat seinem Ruf als unabdingbares Klassentreffen der Erbbaurechtsszene wieder alle Ehre gemacht.

Die Deutsche Erbbau freut sich auf eine Fortsetzung im Jahr 2025! Dieses Mal in Frankfurt am Main mit einem hoffentlich interessanten und intensiven Austausch mit der Bankenwelt.

Anmeldungen für den Erbbaurechtskongress 2025 in Frankfurt am Main sind demnächst unter diesem Link möglich:

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